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5.3.15 Information und Unterweisung Elektroschutz nach der ESV
Werden Arbeiten unter Spannung durchgeführt, so müssen die dazu vorgesehenen Personen über eine für die betreffenden Arbeiten einschlägige Spezialausbildung verfügen sowie die erforderlichen Nachschulungen erhalten haben. Diesen Personen muss die für die betreffenden Arbeiten notwendige Ausrüstung und geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Diese Personen sind nach § 13 Abs 6 der Elektroschutzverordnung (ESV) in den nötigen Vorgangsweisen zu unterweisen, damit Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung für das Arbeiten unter Spannung in ordnungsgemäßem Zustand erhalten werden. Das betrifft insbesondere die Aufbewahrung und Lagerung, den Transport, die Pflege und die Instandhaltung.