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22.5.3 Information und Unterweisung, Kommunikation
Eine Arbeitsfreigabe durch die geeignete fachkundige Person darf nur erteilt werden, wenn nach § 23a Abs 3 Z1 eine auf das betreffende Arbeitsmittel und die Arbeitsabläufe abgestimmte besondere Unterweisung über die Inhalte der schriftlichen Betriebsanweisung durchgeführt wurde. Weiters muss die fachkundige Person sich darüber vergewissern, dass die festgelegten Schutz- und Rettungsmaßnahmen durchgeführt sind und für eine geeignete Aufsicht gesorgt ist.
Ist dies erforderlich, müssen auch Überlegungen angestellt werden, wie die Kommunikation mit den Personen, die in Behälter einsteigen, erfolgen soll. Mobiltelefone und Funk versagen aufgrund der kurzen Funkstrecken oder der Frequenzüberlagerung durch Reflexion an den Wänden des Behälters und der Rohrleitungen meist sehr schnell. Somit müssen unter Umständen kabelgebundene Telefone oder aber zusätzliche Sicherungsposten eingeplant werden.