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Dokument-ID: 984155
5.3.10 Information und Unterweisung bei Auftreten von elektromagnetischen Feldern nach der VEMF
Wird ein Auslösewert gem § 5 der Verordnung elektromagnetische Felder (VEMF) überschritten, ist die Einhaltung des Expositionsgrenzwertes nicht nachgewiesen oder aber werden Arbeitnehmer wahrscheinlich einer Gefährdung durch elektromagnetische Felder bei ihrer Arbeit ausgesetzt, müssen Information und Unterweisung der Arbeitnehmer erfolgen.