© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 984157

Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.11 Information und Unterweisung bei erforderlicher Verwendung persönlicher Schutzausrüstung nach der PSA-V

In der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) ist nach § 7 vorgeschrieben, Arbeitnehmer, die PSA verwenden müssen, vor der erstmaligen Verwendung und danach mindestens einmal jährlich nachweislich über die PSA zu informieren und zu unterweisen. Die Unterweisung hat durch Schulungen und erforderlichenfalls durch praktische Übungen zu erfolgen, vor allem wenn dies in der PSA-V vorgesehen ist oder bei der Bewertung der PSA (§ 5 PSA-V) festgelegt wurde.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Evaluierung in unserem Shop! Zum Shop