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5.8 Konformitätsbewertungsverfahren
Nachweis der Übereinstimmung mit den GSA
Das Verfahren zur Konformitätsbewertung (auch als Übereinstimmungsverfahren bezeichnet) ist in der MSV 2010 in § 12 beschrieben, das Verfahren für unvollständige Maschinen in § 13. Es wird das Verfahren geregelt, durch den der Hersteller einer Maschine den Nachweis führt, dass er bei Konstruktion und Bau einer Maschine die grundlegenden Sicherheitsanforderungen (GSA) des Anhangs I der MSV 2010 erfüllt hat. Es wird festgelegt, wer auf welche Weise die Übereinstimmung der Maschine mit den im Anhang I der MSV 2010 definierten grundlegenden Sicherheitsanforderungen (GSA) durchführen darf.