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22.7.6 Maßnahmen zum Explosionsschutz
Die Maßnahmen zum Explosionsschutz werden nach der VEXAT in primäre, sekundäre und konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen unterschieden.
Die vorrangige (primäre) Maßnahme ist die Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären. Dies kann durch Lüften, Spülen, Reinigen, Fluten mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten oder aber durch das Hinzufügen von Inerststoffen (inert: untätig, träge, unbeteiligt) erreicht werden. Unter Umständen müssen diese Maßnahmen nicht nur im Inneren von Behältern angewandt werden, sondern auch auf die außenliegenden Anlagen erstreckt werden. So kann zum Beispiel ablaufendes lösemittelhältiges Spülwasser ausreichende Restmengen an brennbaren Dämpfen freisetzen, die bei Schweißarbeiten zur Zündung kommen können.