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Dokument-ID: 1020417
1.2 Mehr Eigenverantwortung des Arbeitgebers
Mit dem Konzept der Arbeitsplatzevaluierung, das eine konkrete Umsetzung von allgemeinen gesetzlichen Schutzzielen durch den Arbeitgeber selbst vorsieht, ist auch eine Sache mehr in den Vordergrund gerückt: Die Verantwortung des Arbeitgebers, der Maßnahmen konkret festzulegen und zu verantworten hat. Auch wenn man sich in vielen Fällen an (unverbindlichen) Regeln der Technik wie Normen und TRVBs orientieren kann, bleibt doch die letztendliche Verantwortung des Arbeitgebers.