© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 285690
5.10 Meldepflicht
Meldepflicht – biologische Arbeitsstoffe
Die Meldepflicht bei erstmaliger Verwendung biologischer Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2, 3 oder 4 an das Arbeitsinspektorat findet sich bereits in § 42 Abs 6 ASchG, jedoch tritt diese Verpflichtung erst mit Erlassung der VbA in Kraft.