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Neu Dokument-ID: 1013627

Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.3 Person nach § 44a („Evakuierungsbeauftragter“)

Geregelt in § 44a der AStV: Personen nach § 44a – die auch als Evakuierungsbeauftragte oder Räumungshelfer bezeichnet werden, auch wenn diese Bezeichnung offiziell nirgends aufscheint – müssen in den folgenden Fällen vom Betrieb bestellt werden:

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