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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.6.1 Planung von Unterweisung und Information

Bevor Arbeitnehmer unterwiesen oder informiert werden, muss sich die unterweisende Person entsprechend vorbereiten und, wenn erforderlich oder sinnvoll, auch schriftliche Unterlagen und Anschauungsmaterial vorbereiten. Grundsätzlich können Unterweisung und Information auch schriftlich erfolgen, jedoch nicht im Falle einer Erstunterweisung. Siehe hierzu auch den diesbezüglichen Erlass des ZAI.

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