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Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.6.1 Planung von Unterweisungen über Arbeitsstoffe

Wann und wie ist bei Arbeitsstoffen laut § 14 ASchG zu unterweisen?

  • Vor Tätigkeitsbeginn und bei Veränderungen (neuer Arbeitsstoff, aber auch neu bewerterter Arbeitsstoff, siehe GHS) muss unterwiesen werden
  • Nach Unfällen und Beinaheunfällen
  • Regelmäßigkeit, wobei einige Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen eine jährliche Unterweisung verlangen
  • Verständlichkeit, aufgabenbezogen
  • Unterweisung muss verstanden worden sein, Kontrollpflicht als Holschuld durch den Arbeitgeber
  • Unterweisung muss nachweislich erfolgen
  • Unterweisung während der Arbeitszeit

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