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Dokument-ID: 458133
6.6.1 Planung von Unterweisungen über Arbeitsstoffe
Wann und wie ist bei Arbeitsstoffen laut § 14 ASchG zu unterweisen?
- Vor Tätigkeitsbeginn und bei Veränderungen (neuer Arbeitsstoff, aber auch neu bewerterter Arbeitsstoff, siehe GHS) muss unterwiesen werden
- Nach Unfällen und Beinaheunfällen
- Regelmäßigkeit, wobei einige Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen eine jährliche Unterweisung verlangen
- Verständlichkeit, aufgabenbezogen
- Unterweisung muss verstanden worden sein, Kontrollpflicht als Holschuld durch den Arbeitgeber
- Unterweisung muss nachweislich erfolgen
- Unterweisung während der Arbeitszeit