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Dokument-ID: 848875
6.5.1 Praktische Hinweise im Umgang mit Chemikalien
- Chemikalien sollten, wenn möglich, im Originalgebinde belassen werden. Dieses ist baumustergeprüft und erfüllt die Vorschriften des Gefahrgutrechtes.
- Vermeiden Sie unnötige Umfüllvorgänge durch Anschaffen passender Gebinde. Planen Sie Arbeitsabläufe mit den dazugehörigen Mengen!
- Müssen Arbeitsstoffe in andere Behältnisse umgefüllt werden, sind geeignete Gerätschaften zum Umfüllen zu benutzen (zB Trichter, Pumpen, Schläuche). Gegebenenfalls Erdung herstellen!
- Alle Behältnisse müssen auch entsprechend gekennzeichnet werden.
- Wegen Verwechslungsgefahr dürfen keinesfalls Getränkeflaschen oder Lebensmittelgebinde verwendet werden! Selbst, wenn die Gefäßmaterialien geeignet sind!
- Verschließen Sie Gebinde unmittelbar nach jeder Entnahme (zB zur Vermeidung von Bränden und Explosionen bei Schweißarbeiten).
- Arbeiten Sie so, dass die schadstoffbelastete Luft von Ihnen weggeführt wird.
- Adjustieren Sie Absaugungen am Schadstoffentstehungsort!
- Technische Lüftungsanlagen können durch offene Fenster und Türen gestört werden.
- Absauganlagen bedürfen einer Wartung. Wenn Sie bemerken, dass die Anlage nicht richtig funktioniert (Absaugleistung sinkt), informieren Sie Ihren Vorgesetzten oder veranlassen Sie die notwendigen Maßnahmen.
- Dämpfe von Flüssigkeiten und viele Gase sind fast immer schwerer als Luft!
- Vermeiden Sie Verstaubung bei Reinigungsvorgängen bzw Entleerung von Säcken.