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Rupert Mandl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10 Praxisbeispiele – Evaluierung psychischer Belastungen

Das ASchG schreibt allen österreichischen Betrieben vor, ihre Arbeitsplätze in Hinblick auf körperliche und psychische Gefahren zu evaluieren. Die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen ist ein Prozess, in dem alle Arbeitsplätze eines Unternehmens (unabhängig von dessen Größe) im Detail analysiert werden. Diese Vorgehensweise ist aber keine Erfindung des Gesetzgebers, sondern ein Prozess, den viele Unternehmen bereits vor der Novelle des AschG 2013 im Zuge von beispielsweise Mitarbeiter/innen-Befragungen und den darauffolgenden Maßnahmen sowie betrieblichen Gesundheitsförderungsprojekten oder Qualitätsmanagementprozessen in ihren Alltag integriert haben. Ziel dieser Analysen mit darauffolgender Maßnahmenableitung war es, diverse Kennzahlen wie die Effizienz oder die Qualität zu erhöhen, die Gesundheit der Mitarbeiter/innen zu erhalten oder zu verbessern, die Attraktivität als Arbeitgeber zu optimieren und/oder die Bindung der Mitarbeiter/innen an das Unternehmen zu stärken. Unternehmen, die mittel- und langfristig strategisch planen, kennen Prozesse wie die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen und setzen diese bereits seit Jahren um. Nun gibt es aber einen gesetzlichen Rahmen dazu, der beachtet werden muss (ASchG, Dok-VO etc) und der die Qualität dieser Prozesse ua mit der Einhaltung der EN ISO 10075 sichert.

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