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Neu Dokument-ID: 1139571

Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.6.5 Schutzstreifen

Gem § 34 sind Schutzstreifen bei oberirdischer Lagerung einzurichten.

Obwohl als Abstand definiert, werden sich in der Praxis um Lagerbereiche Freiflächen = m² ergeben.

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