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Dokument-ID: 1000885
4.1 Störender Lärm und Gehör schädigender Lärm
Grundsätzlich muss zwischen störendem Lärm und Gehör schädigendem Lärm unterschieden werden. Während störender Lärm auch im Büro auftreten kann und in erster Linie die Arbeitnehmer bei der Durchführung ihrer Tätigkeit stört und ablenkt, verursacht Gehör schädigender Lärm Schäden des Gehörs, vor allem Lärmschwerhörigkeit. Besteht die Möglichkeit, dass die in der VOLV festgelegten Grenzwerte zu störendem Lärm oder zu Gehör schädigendem Lärm überschritten werden, muss eine spezielle Evaluierung der Lärmbelastung durchgeführt werden.