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Dokument-ID: 1094758
3.8.2 Überlassung von Beschäftigten (Leiharbeit)
Bei der Überlassung werden Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern (dem Überlasser, zB einem Leasingunternehmen für Personal) einem Dritten (Beschäftiger) zur Verfügung gestellt, um für den Beschäftiger unter dessen Kontrolle zu arbeiten.