© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Überprüfung und Anpassung – anlassbezogen
(§ 4 Abs 5 ASchG)
In jedem Fall muss eine Überprüfung und erforderlichenfalls eine Anpassung der Arbeitsplatzevaluierung erfolgen:
- nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen
- bei Auftreten von Erkrankungen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass diese arbeitsbedingt sind
- nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung
- bei sonstigen Umständen oder Ereignissen, die auf eine Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit der Arbeitnehmer schließen lassen
- bei Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren
- bei neuen Erkenntnissen beim jeweiligen Stand der Technik
- auf begründetes Verlangen des Arbeitsinspektorates.