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Dokument-ID: 1139568
8.6.2 Unterirdische Lagerbehälter
- Verpflichtend doppelwandig
- Domschächte: detaillierte Vorschriften, gegen Eindringen von Oberflächenwasser geschützt, zugänglich, im Scheitel angebracht, dürfen nicht im Wirkbereich von anderen Füllanlagen sein, technisch dichte Ausführung
- Dürfen nicht in explosionsgefährdeten Bereichen liegen
- Baulich wichtig: Mindestabstand von 0,5 m voneinander und 1,0 m von Grundgrenzen oder Fundamenten