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Neu Dokument-ID: 738537

Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.6 Unvollständige Maschinen

Keine eindeutige Definition

Mit der MSV 2010 wurde der Begriff der „unvollständigen Maschine“ eingeführt, der den Komponentenbegriff der MSV ablöst. Nach § 2 Abs 2 lit g versteht man unter einer unvollständigen Maschine eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar (Ausnahme: Elektromotor gem § 1 Abs 2 lit k). Eine unvollständige Maschine ist dazu bestimmt, in andere Maschinen oder andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um mit ihnen eine Maschine im Sinne der MSV 2010 zu bilden.

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