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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.4 Wesentliche Änderung bzw Modifizierung einer Maschine

Im industriellen Einsatz werden Maschinen verwendet, die im Laufe der Zeit vom Arbeitgeber bzw vom Verwender verändert, umgebaut bzw modifiziert werden. Alle diese Begrifflichkeiten führen dazu, dass der Arbeitgeber eine Bewertung vorzunehmen hat und in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob eine derartige Änderung und Modifizierung zu einer Neuzertifizierung nach den Bestimmungen der europäischen Verordnung für Maschinenprodukte führt. Eine wesentliche Frage ist, ob eine Modifizierung bzw Änderung an einer Maschine eine wesentliche Änderung darstellt oder nicht. Was ist nun eine wesentliche Änderung? Wer entscheidet darüber und gibt es irgendwo Anhaltspunkte, die für eine wesentliche Änderung an einer Maschine sprechen oder nicht? In dieser europäischen Herstellervorschrift, der Verordnung für Maschinenprodukte wird auch das Thema der wesentlichen Änderung angesprochen. Grundsätzlich muss eine Maschine oder Gesamtmaschine („Anlage“) die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die im Anhang III der europäischen Verordnung über Maschinenprodukte angeführt sind, erfüllen, wenn sie in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.

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