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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.7.10 Wie sieht ein Sicherheitskonzept aus bzw welche Anforderungen sind für die Fernwartung von Maschinen einzuhalten?

Das Thema der Fernwartung für Maschinen ist in der gesetzlichen Bestimmung der europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw die in Österreich umgesetzte Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 nicht explizit beschrieben. Das bedeutet aber nicht, dass keine Maßnahmen zu setzen sind, sondern aufgrund der allgemeinen Verpflichtung für die Durchführung einer Risikobeurteilung von Maschinen hat der Hersteller oder Inverkehrbringer die Maschine so auszulegen, dass allen Lebensphasen sicher begegnet werden kann. Auch wenn noch keine expliziten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Bezug auf die Fernwartung vorhanden sind, muss, sobald Fernwartung ein Thema ist, ein geeignetes Schutzkonzept dafür auch mitgeliefert werden. Konkret bedeutet dies, dass ein entsprechender Zugriffsschutz für die Fernwartung gewährleistet werden muss. Das heißt, es muss die Datensicherheit gegeben sein und derjenige der die Fernwartung vornimmt und nur diese Person, darf Zugriff auf die entsprechende Maschine und die Sicherheitssteuerung einer Maschine, wie auch die Embedded Software haben.

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