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Dokument-ID: 1086351
9.6 Zoneneinteilung nach VEXAT
Im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung ist nach § 12 VEXAT eine so genannte Zoneneinteilung vorzunehmen. Die Zoneneinteilung ist ein Prozess, bei dem die Wahrscheinlichkeit eines zeitlichen und räumlichen Zusammentreffens einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre mit einer Zündquelle abgeschätzt wird. In weiterer Folge müssen auf Grundlage dieser Abschätzung geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.