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10.3.3 Umgebungseinflüsse
Belichtung und Beleuchtung
| Trifft zu | Trifft nicht zu |
Die Beleuchtungsanlage im Raum sorgt für eine gute Ausleuchtung des Arbeitsraumes. Bezogen auf die künstliche Beleuchtung ist die Wartenbeleuchtungsstärke (Beleuchtungsstärke, die sich bei voller Einstellung der Beleuchtungsanlage ergibt) immer zumindest 500 lx (gemessen ohne Tageslichteinfluss). Bemerkung: Die Beleuchtungsstärke ergibt sich als Messwert horizontal auf der Arbeitsfläche. |
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Beleuchtungskörper mit Direktbeleuchtung sind durch Raster abgedeckt, um Blendung zu verhindern. |
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Beleuchtungskörper sollen sich nicht unmittelbar oberhalb der Bildschirmarbeitsplätze befinden, wenn dadurch zu hohe Leuchtdichten und Blendungen auf der Arbeitsfläche auftreten. |
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Die Lichtfarbe der Lampen ist neutralweiß oder warmweiß. Bemerkung: Tageslichtweiß wird in der Regel als grell empfunden und die Anwendung empfiehlt sich daher nur in Ausnahmefällen (zB Farbkontrolle etc). |
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Es werden nur Lampen und Lichtquellen einer Lichtfarbe im Raum verwendet (besonders beim Einsatz von LEDs ist darauf zu achten). |
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Es besteht eine Sichtverbindung mit dem Freien, die auch den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entspricht (Tageslichteinfall Fläche 10 %, freie Sichtverbindung 10 % der Bodenfläche). |
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Die Fensterflächen des Arbeitsraumes machen insgesamt mindestens ein Zehntel der Fußbodenfläche aus. Ausreichend verstellbare Abschattungssysteme (Blendschutz, Sonnenschutz) wie halbdurchlässige Lichtschutzfolien oder Screenrollos sind vorhanden, um störende Reflexionen oder zu hohe Kontraste im Gesichtsfeld zu vermeiden. Zweckmäßigerweise erfüllt der Blendschutz auch eine thermische Schutzfunktion gegen Sonneneinstrahlung. |
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Der Bildschirmarbeitsplatz ist so eingerichtet, dass keine Direktblendung und keine Reflexionen auf dem Bildschirm und anderen Arbeitsmitteln entstehen. (Helle Flächen, Beleuchtungskörper und vor allem Fensteröffnungen können die Ursachen für Blendung und Reflexionen am Bildschirm sein.) |
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Die Blickrichtung auf den Bildschirm ist möglichst parallel zu Fensterflächen gerichtet. Wenn ein Raum mit mehr als einer Fensterfläche vorliegt, ist die Blickrichtung gegen jene Fensterfläche, die die geringere Helligkeit hat (tauglicher Lichtschutz ist in diesem Fall jedenfalls vorzusehen). |
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Man sollte bei der Arbeit am Bildschirm nicht mit dem Gesicht zum Fenster sitzen, genauso wenig wie mit dem Rücken zum Fenster, denn das verursacht sehr oft Spiegelungen der Fensterflächen oder des Fensterkreuzes am Bildschirm, die das Lesen am Bildschirm erschweren. |
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Der Bildschirmarbeitsplatz ist so eingerichtet, dass hohe Helligkeitsunterschiede im Gesichtsfeld vermieden werden. Empfohlen wird im unmittelbaren Gesichtsfeld (Tastatur, Bildschirm) Kontrastunterschiede von höchstens 1:3, im erweiterten Gesichtsfeld (Umgebung des Arbeitsplatzes, Wand etc) Helligkeitsunterschiede von höchstens 1:10 einzuhalten. Fensterflächen weisen immer die größten Helligkeiten in geschlossenen Räumen auf. Der Bildschirm sollte deshalb besser nicht in unmittelbarer Nähe des Fensters, sondern eher tiefer im Raum aufgestellt werden. |
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