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Michael Wichtl | Muster | Checkliste

10.3.6 Psychische Belastungen

Information/Unterweisung

 

Trifft zu

Trifft nicht zu

Die Unterweisung der Arbeitnehmer:innen über Sicherheit und Gesundheitsschutz ist gut organisiert.

 

 

Die Unterweisung findet in regelmäßigen Abständen während der Arbeitszeit statt. Sie ermöglicht den Arbeitnehmer:innen ihre Gesundheitsinteressen in der Arbeit bzw am Arbeitsplatz wahrzunehmen. Arbeitsplatzgestaltung, der Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, der Nichtraucherschutz und die Erholungsfunktion der Pausen sind wichtige Inhalte der Unterweisung.

 

 

Für die Tätigkeit erforderliche Unterlagen sind für die Arbeitnehmer:innen leicht greifbar.

Eine Dreiteilung der Handbücher für den Benutzer von EDV-Systemen wird empfohlen:

  • Ein Einführungshandbuch zur raschen und einfachen Einarbeitung des Benutzers in das EDV-System
  • Ein Benutzerhandbuch als Nachschlagewerk
  • Eine Kurzanleitung für den täglichen Gebrauch

 

 

Die Arbeitnehmer:innen wissen über die ergonomischen Anforderungen an Büro- bzw Bildschirmarbeitsplätzen Bescheid.

Dabei ist auf die Kenntnis der Abstimmung der Arbeitsplatzelemente auf die Arbeitnehmer:innen zu achten (richtiges Sitzen, Anforderungen an die Augen).

 

 

Die Arbeitnehmer:innen kennen ihre Rechte in Bezug auf Bildschirmarbeit.

Die ArbeitnehmerInnen sind informiert,

  • ob an ihren Arbeitsplätzen Bildschirmarbeit nach den Bestimmungen der Bildschirmarbeitsverordnung gem § 1 Abs 4 vorliegt (Bildschirmarbeit zu einem nicht unwesentlichen Teil der täglichen Arbeitszeit, entweder mindestens durchschnittlich pro Tag ununterbrochen 2 Stunden oder verteilt pro Tag mindestens 3 Stunden);
  • dass sie ein Recht auf Untersuchung der Augen und des Sehvermögens haben;
  • unter welchen Voraussetzungen ein Recht auf Zurverfügungstellung einer speziellen Sehhilfe besteht;
  • wann ein Anspruch auf Pausen oder Tätigkeitswechsel besteht.

 

 

Die Arbeitnehmer:innen kennen die für Büro- bzw Bildschirmarbeit charakteristischen Gesundheitsgefährdungen.

Das sind vor allem Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates, Augenbeschwerden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische und psychosomatische Beschwerden.

 

 

Die Arbeitnehmer:innen kennen die für Büroarbeitsplätze charakteristischen Unfallgefahren.

 

 

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