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Neu Dokument-ID: 1273622

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.3 Änderung von Beschlüssen zum unpfändbaren Freibetrag

Rechtliche Grundlage

§ 292c EO bestimmt, dass das Exekutionsgericht auf Antrag die Beschlüsse, die den unpfändbaren Freibetrag festlegen, entsprechend zu ändern hat, wenn

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