© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 890562
3.1 Allgemeines
Vor Klagseinbringung ist zu klären, welches Gericht für die Klage zuständig ist. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Sachliche Zuständigkeit: Welche Art von Gericht ist zuständig? (Bezirksgericht, Landesgericht, Bezirksgericht für Handelssachen, Handelsgericht, Arbeits- und Sozialgericht)
- Örtliche Zuständigkeit: An welchem Gerichtsort ist die Klage einzubringen?