© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1095201
7.3 Ausdehnung der Exekutionsbewilligung
Um zu vermeiden, dass der betreibende Gläubiger, der die Ausdehnung der Exekution auf weitere Exekutionsmittel beantragt, einer neuerlichen Exekutionsbewilligung bedarf und damit einer neuerlichen Prüfung unterliegt, ob ein Exekutionstitel vorliegt, sieht § 54f EO eine Ausdehnung der Exekutionsbewilligung vor.