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Neu Dokument-ID: 1095755

Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3 Bewilligung der Zwangsversteigerung durch das Gericht

Das Gericht prüft die Übereinstimmung des Exekutionsantrags mit dem Exekutionstitel. Wenn es die Zwangsversteigerung bewilligt, wird diese im Grundbuch angemerkt.

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