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Dokument-ID: 890549
1.4 Das normale Verfahren vor dem Bezirksgericht
Verfahrensablauf
Wenn die Klage beim Bezirksgericht einzubringen ist, aber das Mahnverfahren nicht anzuwenden ist (das wird in Kurrentienakten außer bei Räumungsklagen nur selten der Fall sein), dann setzt das Gericht sofort die erste Verhandlung (vorbereitende Tagsatzung) fest, und das Verfahren geht weiter wie oben.