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Dokument-ID: 891792
9.12 Der Räumungsvergleich
Vermieter und Mieter können sowohl in einem Gerichtsverfahren auf Räumung als auch außerhalb davon einen gerichtlichen Vergleich schließen, in dem sich der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt zu einem bestimmten Zeitpunkt dem Vermieter zurückzustellen.