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Dokument-ID: 1095337
6 Die Fahrnisse des Mieters
Es gibt folgende Möglichkeiten, was mit den Sachen des Mieters, die sich in der Wohnung befinden, geschehen kann:
Selbsträumung durch den Mieter
Der Mieter kann (und soll) auch noch beim Räumungstermin seine Sachen selbst aus dem Mietobjekt schaffen. Dies wird üblicherweise vom Gerichtsvollzieher im Protokoll festgehalten.