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Dokument-ID: 891757
9.6.4 Die Räumungsklage als Mahnung oder Auflösungserklärung
In der Praxis werden Mahnungen aus Kostengründen meist mit normaler Post geschickt, sodass im Streitfall oft nicht nachgewiesen werden kann, dass diese Mahnung beim Mieter angekommen ist. Es empfiehlt sich daher, einen eingeschriebenen Brief an den Mieter zu übermitteln.