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Dokument-ID: 890552
1.5 Die Versäumung einer Verhandlung durch den Beklagten
Es kommt vor, dass ein Beklagter zwar einen Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl (oder eine Klagebeantwortung) einbringt, dann aber zur ersten Verhandlung (vorbereitende Tagsatzung) trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht kommt. Sehr häufig geschieht dies im normalen Verfahren vor dem Bezirksgericht, in dem ja sofort die erste Verhandlung ausgeschrieben wird.