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Neu Dokument-ID: 890552

Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5 Die Versäumung einer Verhandlung durch den Beklagten

Es kommt vor, dass ein Beklagter zwar einen Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl (oder eine Klagebeantwortung) einbringt, dann aber zur ersten Verhandlung (vorbereitende Tagsatzung) trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht kommt. Sehr häufig geschieht dies im normalen Verfahren vor dem Bezirksgericht, in dem ja sofort die erste Verhandlung ausgeschrieben wird.

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