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Dokument-ID: 888493
1.3.3 Die Vollmacht
Innenverhältnis und Außenverhältnis
Vom Auftrag, der das „Innenverhältnis“ zwischen Rechtsanwalt und Mandant regelt, ist das „Außenverhältnis“ zu unterscheiden: Der Rechtsanwalt und seine Mitarbeiter treten auch nach außen im Namen des Mandanten auf. Ihre Handlungen werden dem Mandanten zugerechnet. Das heißt, dass rechtlich so getan wird, als hätte der Mandant selbst diese Handlungen gesetzt.