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Dokument-ID: 890605
7 Die Volltextklage
Wenn das Mahnverfahren nicht anwendbar ist (Einklagung von mehr als EUR 75.000,– oder keine reine Klage auf Geldleistung), dann ist (sowohl vor dem Landesgericht wie auch vor dem Bezirksgericht) eine so genannte Volltextklage einzubringen. Diese enthält die gleichen Elemente wie die Mahnklage, nur in etwas anderer Form: