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Dokument-ID: 1095399
8 Einstweilige Verfügung zur Bestimmung einstweiligen Unterhalts
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Gewährung von einstweiligem Unterhalt nach § 382 Z 8 lit a EO ist sowohl betreffend Ehegattenunterhalt als auch Kindesunterhalt möglich.