© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1095365

Barbara Pogacar - Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Exekutionsantrag und -bewilligung

Bestimmtheit des Exekutionstitels

Die wichtigste Voraussetzung für die Vollstreckung des Teilungstitels ist, dass darin darüber ausgesprochen wird, ob die Aufhebung der Gemeinschaft durch Natural- oder Zivilteilung erfolgt. Andernfalls kann die Exekution mangels Bestimmtheit des Titels nicht bewilligt werden. • [Fußnote: EvBl 1967/84, 95.]  Der Teilungstitel kann von jeder Partei vollstreckt werden. Als Exekutionstitel kommen neben Urteilen auch andere Titelarten infrage, etwa Vergleiche oder vollstreckbare Notariatsakte. • [Fußnote: Heller/Berger/Stix, EO, 4. Auflage, III 2525.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Exekutionsrecht in unserem Shop! Zum Shop