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Neu Dokument-ID: 1095390

Barbara Pogacar - Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2 Exekutionsvollzug

Verhängung von Beugestrafen

Die Exekution gegen den zur Duldung der Vornahme oder Unterlassung einer Handlung Verpflichteten erfolgt dadurch, dass wegen eines Zuwiderhandelns nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels auf Antrag des betreibenden Gläubigers vom Exekutionsgericht anlässlich der Bewilligung der Exekution über den Verpflichteten eine Geldstrafe verhängt wird.

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