© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1095390
7.2 Exekutionsvollzug
Verhängung von Beugestrafen
Die Exekution gegen den zur Duldung der Vornahme oder Unterlassung einer Handlung Verpflichteten erfolgt dadurch, dass wegen eines Zuwiderhandelns nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels auf Antrag des betreibenden Gläubigers vom Exekutionsgericht anlässlich der Bewilligung der Exekution über den Verpflichteten eine Geldstrafe verhängt wird.