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9 Exkurs: Vorläufiger Unterhalt
Zweck der Bestimmung
§ 382a EO soll Minderjährigen ein vereinfachtes Verfahren zur raschen Erledigung eines gewissen, an die Familienbeihilfe gekoppelten Mindestbeitrags an Unterhalt ermöglichen, um damit die materielle Existenz zu sichern. Die durch § 382a EO ermöglichte rasche Vorgehensweise gegen den Unterhaltsschuldner hat somit nicht den Zweck, den Unterhaltsschuldner zu pönalisieren, sondern die finanzielle Existenzgrundlage für das Kind zu sichern. Es soll eine besondere Art der Unterhaltssicherung bewirkt werden, zumal minderjährige Kinder in der Regel vermögens- und einkommenslos sind.