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Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.4 Fälligkeit des Mietzinses

In der Regel hat der Mieter den Mietzins monatlich zu zahlen. Fällig ist der Mietzins am Fünften des jeweiligen Monats, sofern die Parteien keine für den Mieter günstigere Vereinbarung treffen (§ 15 Abs 3 MRG).

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