© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 888781

Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Normaler Ablauf des Verlassenschaftsverfahrens

Verfahrenseinleitung und Todesfallaufnahme

Stirbt in Österreich ein Mensch, so hat das Standesamt das zuständige Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Verstorbene zuletzt gewohnt hat) zu verständigen. Das Gericht leitet dann im Regelfall ein Verlassenschaftsverfahren ein und schickt den Akt (der meist nur aus der Mitteilung des Sterbefalls besteht) an den zuständigen Notar als Gerichtskommissär.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Exekutionsrecht in unserem Shop! Zum Shop