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3.3 Örtliche Zuständigkeit
Hat man herausgefunden, welche Gerichte sachlich zuständig sind, muss noch ermittelt werden, an welchem Gerichtsort man die Klage einbringen muss.
Unter https://www.justiz.gv.at/home/gerichte/gerichtssuche~781.de.html;jsessionid=2E4686EE5780B9C449DCAB7BA9B00AED.s1 (bzw www.justiz.gv.at – Gerichte – Gerichtssuche) kann man für einen bestimmten Ort die örtlich zuständigen Gerichte herausfinden (Name der Gemeinde oder Postleitzahl eingeben). Zunächst wird das zuständige Bezirksgericht angezeigt. Wenn man dieses anklickt, erhält man auch das jeweilige Landesgericht.