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Dokument-ID: 891865
10.10 Prätorischer Vergleich und vollstreckbarer Notariatsakt
Wenn der Schuldner die Forderung grundsätzlich anerkennt, kann mit dem Schuldner statt einer Klage auch ein so genannter prätorischer Vergleich oder ein vollstreckbarer Notariatsakt geschlossen werden. Beides sind Exekutionstitel, sodass bei ihrer Nichterfüllung sofort Exekution geführt werden kann.