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Dokument-ID: 888751
2.2.1 „Rechtsträger“ – „Unternehmen“ – „Firma“
Im normalen Sprachgebrauch wird eine juristische Person (auch: „Rechtsträger“) meist mit ihrem „Unternehmen“ und ihrer „Firma“ gleichgesetzt. Im juristischen Sprachgebrauch müssen diese drei Begriffe jedoch unterschieden werden: