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Dokument-ID: 1095758
4.5 Schätzung der Liegenschaft
Nach Einlangen des Kostenvorschusses wird der Akt einem Sachverständigen zur Schätzung der Liegenschaft übermittelt.
Befundaufnahmetermin
Der Termin, an dem der Sachverständige die Liegenschaft besichtigt, wird den Parteien (deren Vertretern) vom Gericht bekanntgegeben.