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Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig - FORUM Media (azo) - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Schuldner mit Erwachsenenvertreter, minderjährige Schuldner

Vertretene Personen

Wer aus psychischen Gründen („psychische Erkrankung“ oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung seiner Entscheidungsfähigkeit) seine Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils selbst besorgen kann, dem kann vom Gericht dafür ein Erwachsenenvertreter bestellt werden. Daneben sind auch andere Formen der Erwachsenenvertretung (gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung) möglich.

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