© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 891772

Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.7 Strategie und Ziel des Räumungsverfahrens

Auch wenn eine Räumungsklage eingebracht wird, bedeutet das nicht immer, dass der Vermieter vom Mieter tatsächlich die Räumung des Mietobjekts möchte. Schließlich muss der Vermieter erst einen neuen Mieter finden, der den Mietzins zuverlässiger zahlt. Außerdem sind Mieter, die mit dem Mietzins in Rückstand geraten, selten zahlungskräftig, sodass auch die Verzugszinsen und Verfahrenskosten selten einbringlich sein werden. Hingegen kann die Aussicht, dass der Vermieter auf die Räumung verzichten würde, die Motivation des Mieters, das nötige Geld doch aufzubringen, stark erhöhen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Exekutionsrecht in unserem Shop! Zum Shop