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Dokument-ID: 891619
9.3.2 Übertragung des Mietrechts unter Lebenden
Im Anwendungsbereich des ABGB und im Teilanwendungsbereich des MRG bestehen keinerlei gesetzliche Weitergabe- oder Eintrittsrechte unter Lebenden. Ob und wieweit ein Mieter einer Wohnung seine Mietrechte an Dritte abtreten oder weitergeben darf, bedarf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter einer Wohnung. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, hat der Vermieter die Abtretung der Mietrechte nicht zu dulden.