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Neu Dokument-ID: 1273608

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5.7 Zwangsweise Räumung

Die Bemessungsgrundlage für die Exekution durch zwangsweise Räumung ist der Wert des Streitgegenstandes im Titelverfahren, auf den sich die Räumungsverpflichtung bezieht, dh, idR der Streitwert der Aufkündigung oder der Räumungsklage. • [Fußnote: LZ Wien 10.12.2004, MietSlg 56.636.] 

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