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Dokument-ID: 327495
13.3.5 Anforderungen an Arbeitsmittel
Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Arbeitsmittel und sämtliches Installationsmaterial für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet sind. Dabei sind die möglichen Umgebungsbedingungen am jeweiligen Arbeitsplatz zu berücksichtigen. Die Arbeitsmittel müssen so montiert, installiert und betrieben werden, dass sie keine Explosion auslösen können.